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Herman von Velen zu Velen, Drost zum Bevergern und zu Embslandt, bezeugt, nachdem Domkapitel und Regierung zu Munster ihn mit dem Salzbrunnen am Hueckeßbergh auf dem Grund des Klosters Gravenhorst und dem am Rodenbergh auf dem Grund des Stifts Metelen belehnt haben mit der Auflage zur Befriedigung der Eigentümer, sich mit dem Kloster Gravenhorst am Vortage verglichen zu haben, derart, dass die Äbtissin Elizabet von Asschebergh und die Konventualjungfern den Platz am Huckeßbergh, wie er jetzt "bezirckt und abgepalet" ist, dem Stift Münster zur freien Verfügung auftragen und dafür einen Zuschlag bei Gravenhorst oder im Hembrock innerhalb Jahresfrist erhalten soll; da dieser von den Markgenossen nicht zu erhalten ist, bekommen sie stattdessen 300 Taler und sobald die Salzsude in Betrieb ist, jährlich 6 Tonnen Salz, 1 Molt Roggen, 1 Molt Gerste, 2 Molt Hafer Rheinischen Maßes, fällig auf Martini. Wird die "sultze" am Hueckeßbergh nicht gebraucht, entfallen Salz- und Kornrente und der abgetretene Platz fällt wieder an das Kloster zurück. Für das aufstehende Holz soll dem Kloster der Wert erstattet werden. Der Vergleich ist vom Domkapitel, der Regierung und dem Kloster besiegelt worden. Der Aussteller verpflichtet sich, die Abmachung in allen Punkten einzuhalten und setzt Domkapitel und Statthaltern gegenüber den Schultenhof thom Aldenhoffe und Wichardingk im Kirchspiel Velen, Bauerschaft Woelevelen, zum Unterpfand. Der Aussteller siegelt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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