Kurfürst Philipp von der Pfalz verkauft Wigand von Heringen und seinen Erben eine jährliche Gülte von 80 Gulden auf den Städten Heidelberg, Neustadt an der Weinstraße und Weinheim und den Tälern Bacharach, Steeg, Diebach, Manubach und Kaub um 2.000 empfangene Gulden. Von der Gülte sollen ihm jeweils 40 Gulden nach Frankfurt zur Herbst- und Fastenmesse gereicht werden. Es folgen nähere Bestimmungen u. a. zu den Unterpfanden, zum Einlager von Vertretern der Städte und Gemeinden nach Worms, Speyer oder Frankfurt, zur Gültigkeit des Briefes auch bei Schaden und Siegelverlust und zur Wiederlösung.