Hans Eglin, gewesener Schultheiß zu Kaltental, zu Stuttgart gef., weil er Junker Wolf von Dachenhausen und anderen geholfen hatte, im württembergischen Forst Wildbret zu erlegen und damit zu handeln, auch für sich selbst etliche Hasen gefangen hatte, jedoch auf Fürbitte seiner Freunde und seiner Familie mit der Auflage freigel., dem Forstmeister zu Stuttgart 100 lb h zu bezahlen, seine Gefängniskosten zu entrichten, sich allen Waidwerks zu enthalten, ohne Erlaubnis keine Büchse zu gebrauchen, keine Hunde mit sich in die Wälder zu führen, vielmehr jederzeit im fürstlichen Forst angetroffene Wilderer anzuzeigen, gelobt eidlich, dies zu halten, und schwort U. Er verspricht ferner, sich auf Mahnung der Obrigkeit innerhalb von 14 Tagen zu stellen, bürgt für sich und seine Erben mit 200 fl und setzt als Unterpfand ein: 1 M. Weinberg in der Afternhalde, zwischen Bonifatius Elsässer von Stuttgart und der Witwe des Martin Betz aus Stuttgart Rohr gelegen, zinst dem Armenkasten 10 ß 6 h, sowie 1 Tw. Wiese unter der Mühle des Ciriax Halder, zwischen Dominikus Rottweiler und dem Stadtwald von Stuttgart gelegen, zinst der Herrschaft Württemberg 14 ß.