Der Kammerherr aus Kurköln Eugenio Freiherr von Tserclaes gegen die Vormünder seiner Stiefkinder, Ernst Heinrich Freiherr von Hagen und den mitbeklagten Dr. Florian August Reichel, die kurfürstlich-sächsischen Appellationsräte, wegen entstandener Differenzen um den Mobiliarnachlass der verstorbenen Ehefrau des ersteren (Kanzleiakten)

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Sächsisches Staatsarchiv
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