Johann, Probst von Allerheiligen, reversiert Volmar von Schauenburg über die Belehnung mit dem Walde Leymenspring in Erblehensweise gegen Zahlung eines jährlichen Zinses von 2 Pfund straßb. Pfennig, 2 Kappen, 2 Fastnachtshennen und acht Erntehühnern.