Den Metzgern und anderen Postillons und Überreitern, den Posthaltern und deren Knechten wird bekannt gemacht, dass wer sich gelüsten lasse, das Posthorn im Herein- und Hinausreiten, durch die Residenzstadt Stuttgart zu blasen, um 100 Reichstaler gestraft werde, es sei denn, dass ein Kurier etwas von sonderbarer Importanz, eine Victorie oder dergleichen zu notifizieren hätte - fehlt

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view