Beschlagnahme und Aufstellung des Vermögens Bautzener Betriebe
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63004 - 487
A 432
63004 Rat der Stadt 1945 - 1990
Rat der Stadt 1945 - 1990 >> 30 Finanzen >> 30 50 Staatliches und treuhänderisch verwaltetes Eigentum >> 30 50 03 Enteignung ohne Entschädigung durch Volksentscheid von 1946, Befehle der SMAD oder andere Verfügungen
Dezember 1944 - Juni 1948
Enthält: u.a.: Liuste der unter SMAD-Befehl Nr. 124 fallenden Betriebe und Unternehmen.- Verzeichnisse beschlagnahmten Vermögens.- Aufstellung der Vermögenswerte der NSDAP und Mitglieder der Partei.- Einspruch des Brauereibesitzers Ulrich Gautzsch gegen die Enteignung.- Grundverfügung der Landesverwaltung Nr. 2 zur Durchführung der Befehle 124 und 126.- Übersichten zu Bilanzen und Vermögen der Eisengiesserei und Maschinenfabrik GmbH.- Stellungnahme des Betriebsausschusses zur Übernahme der Fa. Autohaus Westgaragen GmbH durch die Stadt Bautzen vom 21.12.1945 mit Vermögensaufstellung und Inventarlisten.- Berichte über den Stand der Enteignung der Firmen Jäger und Schaarschmidt (Lederhandlung, Töpferstraße), Emil Schunk (Lebensmittelgroßhandel, Jägerstraße 2), Herbert Linke (Karl-Marx-Straße), Paul Hochauf (Neusche Promenade), Gebrüder Willi und Oskar Blechschmidt (Preuschwitzer Weg 10), Erich Steglich (Rohproduktenhandlung, Töpferstraße 35).- Übersicht über beschlagnahmtes unbewegliches Vermögen nach SMAD-Befehl Nr. 124
Darin: Nachrichtenblatt des Magistrats und des Landrats zu Bautzen, 13. Nov. 1945.- Liste A der Unternehmen, die in das Eigentum des Volkes übergeführt werden sollen, 1946.
Darin: Nachrichtenblatt des Magistrats und des Landrats zu Bautzen, 13. Nov. 1945.- Liste A der Unternehmen, die in das Eigentum des Volkes übergeführt werden sollen, 1946.
Abt. Wirtschaft
Umfang in Blatt: 218 Bl.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.06.2025, 07:46 MESZ
Hierarchie
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- 30 50 Staatliches und treuhänderisch verwaltetes Eigentum (Gliederung)
- 30 50 03 Enteignung ohne Entschädigung durch Volksentscheid von 1946, Befehle der SMAD oder andere Verfügungen (Gliederung)