Die Brüder Hans und Ulrich Hexenagger zu Hexenagger (Hachsenacker) quittieren Abt Konrad von St. Emmeram hinsichtlich eines mit dessen Amtsvorgänger Abt Hartung eingegangenen Kaufvertrags über die Güter des Klosters zu Berghausen (Perckhausen) und Hattenhausen, nachdem sie sich wegen zweier mitverkaufter Huben zu Hattenhausen und dem Zins daraus, in deren Besitz sie nicht gelangen konnten, mit Abt Konrad verglichen hatten. S1=A1. S2=A2

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv