In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Klage der Else Rolevers ./. Niklas Rupe. Beklagter ist der uneheliche Vater des Kindes der Klägerin. Diese hat sich mit ihm i.J. 1596 verglichen (Vergleich liegt bei); der Beklagte zahlt aber das versprochene Geld nicht.
Klage der Else Rolevers ./. Niklas Rupe. Beklagter ist der uneheliche Vater des Kindes der Klägerin. Diese hat sich mit ihm i.J. 1596 verglichen (Vergleich liegt bei); der Beklagte zahlt aber das versprochene Geld nicht.
Enthält: Erwähnt werden Arnold Rupe, Prokurator am geistlichen Gericht; Ratsherr Henrich Eggebers; Klara Osnabrügge, Witwe Stadtsekretär Johan Pagenstecker; Anna Mencke; Else, Frau Henrich Valck; Elske, Frau Berndt zur Gladen.