Friedrich Maximilian von Liebenstein auf Jebenhausen, Eschenbach, Schlat, Lotenberg und Iltishof (Iltishausen), Ganerbherr zu Bönnigheim und Erligheim, Sohn des 1714 verstorbenen Friedrich Ludwig [I.] von Liebenstein und der Philippina Elisabeth geborenen von Vohenstein einer-, andererseits Maria Margarethe Schilling von Cannstatt, Witwe des 1735 verstorbenen Freiherrn Wilhelm Gottfried Schilling von Cannstatt und älteste Tochter des 1720 verstorbenen Obristen des durlachischen Kreisregiments Freiherrn Johann Georg Schilling von Cannstatt und der Sophie Magdalena Katharina von Gemmingen, geborenen von Wiederholt, treffen die Heiratsabrede: Maria Margarethe bringt 1000 fl Reichswährung bei, weiter die ihr testamentarisch am 19. April 1735 von ihrem verstorbenen Ehemann zugedachten mütterlichen Einkünfte in Esslingen, die vom Obristen [Johann] von Wesen ererbte lebenslange Nutzung von Gefällen in Heubach, die Neubronner jährlichen Fideikommißzinse von 400 fl, und die Verwaltung der von ihrem verstorbenen Ehemann testamentarisch für die Erziehung und Aussteuer an Bettwerk, Leinwand, Zinn, Messing, Kupfer usw. der Tochter Sophie Wilhelmine Schilling von Cannstatt bestimmten Einkünfte. Friedrich Maximilian widerlegt 2000 fl, gibt 300 fl Morgengabe und versichert dies mit seinen Eigengütern, insbesondere mit dem ihm nach der Abteilung 1729 zugefallenen Eschenbacher Anteil, speziell dem Iltishof. Es folgen detaillierte Bestimmungen zur Verteilung des Vermögens für den Fall des Todes eines der beiden Partner mit und ohne hinterlassene gemeinsame Kinder, sowie für den Eventualfall der Wiederverheiratung. Die Frage der von Maria Margarethe im Vormundschaftsprotokoll vom 15. September 1736 reklamierten, von ihr in die erste Ehe gebrachten 1000 fl soll auf sich beruhen und an eventuelle Kinder zweiter Ehe verwiesen werden. Ankündigung zweier gleichlautender Ausfertigungen, der Unterschriften und Siegel der Verlobten, der beiden Mütter und weiterer Verwandter und Beistände.