Hans Henngst aus Beuren, wegen seines fortgesetzten verschwenderischen Lebenswandels trotz wiederholter Warnungen und Turmstrafen zur Verhütung größerer Not und größeren Elends bei seinem Weib und seinen Kindern zu Nürtingen gef., jedoch aus Gnaden unter den Bedingungen wieder freigelassen, künftig bei harter Turmstrafe jegliches Spiel zu meiden, an Feiertagen nur eine angemessene Tagzeche zu tun, an Werktagen aber nur mit Erlaubnis eines Amtmanns zu Beuren fremden oder einheimischen Leuten zu Ehren zu zechen, gelobt eidlich, diese Begnadigungsartikel zu halten und schwört U.