Warnung der Untertanen dem kaiserlichen Proviantkommissar von Mohrenfeld und anderen kaiserlichen Proviantoffizieren, Heu, Hafer und andere Früchte nicht anders als gegen Bargeld zu verkaufen; Fürsorge, dass von denselben, ohne kaiserliches oder herzogliches Zollpatent, nichts ohne Verzollung und Bezahlung von Wege- und Brückengeld, bei den Zollstätten passieren darf

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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