Das Kapitel B. M. zu Aachen erteilt zu Gunsten der Einwohner des Ortes up den Tzwivel im Bezirk Monschau (Montjoie), welche wegen ihrer Entfernung (von 2 deutschen Meilen) von der Pfarrkirche zu Contzen (in Compendio, Compsen) auf eigen Kosten ein Gotteshaus (saccellum) erbaut und darin durch einen Regularpriester an einem Tragaltar an Sonn- und Festtagen Messe lesen lassen, nachträglich die Erlaubnis zu dieser Einrichtung, sowie daß daselbst Weihwasser gespendet, Feste und Fasten verkündigt und die gemeine Beichte und Absolution gehalten werde. Da die genannten Einwohner einer zur Anhaltung einer Sonntagsmesse hinlängliche Rente erworben, gestatten sie zugleich, daß das gedachte Gebäude durch den ordinarius loci förmlich zu einer Filialkapelle der Pfarrkirche erhoben werde, indem sie außerdem für den Fall, daß die Rente auf die Höhe einer Kompetenz für einen Weltpriester gebracht worden, die Spendung sämtlicher Sakramente in der Kapelle, ausschließlich der Taufe, und mit fortdauernder Verpflichtung für die Bewohner zur öffentlichen Kommunion in der Mutterkirche sowie der gleichzeitigen Proklamation der Ehebündnisse und kirchlichen Bannerlasse in beiden Kirchen genehmigen. Datum anno nativitatis domini Millesimo quingentesimo vicesimo secundo, die vero Mercurii prima mensis Octobris.