Vergleich des Premierleutnants Hans Christian Friedrich aus dem Winckel, Erb-, Lehn- und Gerichtsherrn auf Priorau, mit den Acker- und Wiesenbesitzern zu Priorau, daß ihm die Nutzungen sowohl als Eigentum der Anlagen von denjenigen Bauern, welche sie an den Muldenstrom, welcher bei den priorauischen Äckern und Wiesen anhin fließt und vielmals großen Schaden verursacht, anzulegen und fertigen zu lassen gemeint, allein haben und behalten sollen, ingleichen Johann Michael Kellers nicht beifällige Erklärung und der Anspänner zu Priorau Verweigerung der auf's 1779. Jahr dem Rittergut schuldig gebliebenen und nunmehr abverlangten Baufuhren

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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