Hohenlohe gegen Stetten: Das von den Herren von Stetten zu Kocherstetten wegen einigem, den Stettenschen Untertanen zur Führung ihres gegen die von Stetten beabsichtigten Prozesses vorgeschossen haben sollenden Gelder und dabei angeblich vorgefallene despektierliche Reden, verlangte und auch bewilligte eidliches Verhör von Hans Matthias Stirn, diesseitiger Untertan zu Ohrenbach.