Die Gebrüder Graf Friedrich und Graf Ludwig der Ältere von Helfenstein [Ruine bei Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen] sowie Graf Ludwig der Jüngere, der Sohn des Grafen Friedrich, bekennen, dass die Grafen Friedrich und Ludwig der Ältere von Helfenstein dem inzwischen verstorbenen Grafen Ulrich [V.] von Württemberg ihre zwei Drittel an der Herrschaft Hiltenburg [Ruine bei Bad Ditzenbach/Lkr. Göppingen] und Wiesensteig [Lkr. Göppingen] für 26.000 Gulden verpfändet haben. Nun hat dessen Sohn und Erbe Graf Eberhard [VI.] von Württemberg in die Auslösung des Pfandes eingewilligt. Sie haben ihm dafür versprochen, das Schloss Hiltenburg und die Stadt Wiesensteig künftig zu behalten und nicht mehr zu verkaufen oder zu verpfänden. Auch räumen sie den Grafen Eberhard dem Älteren [V.], Eberhard dem Jüngeren [VI.] und Heinrich von Württemberg ein Öffnungsrecht für das Schloss und die Stadt ein. In Gruibingen [Lkr. Göppingen] überlassen die Grafen von Helfenstein das Gericht dem Grafen von Württemberg, bedingen sich aber das Recht aus, einen eigenen Schultheißen für ihre Untertanen dort anstellen zu dürfen. Etwaige Streitigkeiten sollen vor den Hofmeister und die Räte des Grafen von Württemberg gebracht werden. Geschütze, Waffen, Hausrat und anderes, das von Graf Eberhard oder seinem Vater Graf Ulrich auf die Hiltenburg gebracht wurde, soll Graf Eberhard zurückgegeben werden. Was dort aber schon zum Zeitpunkt der Verpfändung lagerte, soll den Grafen von Helfenstein verbleiben. Vogt, Bürgermeister, Richter und Einwohner der Stadt Wiesensteig geben ihre Einwilligung zu dieser Übereinkunft und verpflichten sich, alle Punkte, die sie betreffen, einzuhalten.