Edelknecht Heinrich von Remchingen beurkundet, dass das Dorf Frankenbach, wenn es nicht binnen vier Jahren von ihm oder seinen Erben um 200 Gulden eingelöst werde, der Stadt gehören solle, und dass er die Ansprüche, so die von Hausenstein (Huselsteyne), ihre Schwester und Erben an das genannte Dorf machen, ohne der von Heilbronn (Heilpronne) Kosten und Schaden von sich abtun und abschaffen wolle.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...