Vor dem Lübecker Bischof Arnold und dem Notar Hermann Alverdissen
verpflichtet sich und sein Kloster der Abt Hinrik von Michaelsteyn am 3.
Oktober 1462 auf den in der Salinsache seitens der Domkapitel zu Lübeck und
Eutin sowie des Klosters Doberan auf der einen, den Lüneburger Bürgermeistern
und Ratsmannen auf der anderen Seite beschlossenen, durch König Christian I.
von Dänemark und die Bischöfe von Lübeck, Schleswig und Schwerin erwirkten
Kompromiss und ernennt in dieser Angelegenheit den Eutiner Kanoniker
Theodericus Emeke zu des Klosters Prokurator, der seinerseits am 30. November
1462 den Lübecker Vikar Johannes Wildung zu seinem Vertreter ernennt.
[lat.]