Großherzog Carl Friedrich zu Sachsen.- Weimar.- Eisenach erklärt nach dem Beitritt von Hohenzollern-Sigmaringen zu den 1831 zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach einerseits, Bayern und Württemberg andererseits geschlossenen und aufgezählten Handels- und Zollverträgen, die Verträge und die daraus entspringenden Verpflichtungen auch für Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen anerkennen und ausführen zu lassen

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view