Nikolaus von Künsberg, Domdekan von Regensburg und päpstlicher Richter und Exekutor, bekundet, dass Abt Michael und der Konventuale Thomas [Wickel] von St. Emmeram ihm die inserierte Bulle Papst Pauls II. vom 9. Oktober 1465 (siehe Urkunde Nr. 1857) präsentierten, die den Auftrag an den Domdekan von Regensburg enthält, die Gültigkeit einiger von Papst Johann XXII. getroffenen Entscheidungen über den rechtlichen Status des Klosters St. Emmeram zu überprüfen und darüber zu berichten. Künsberg bestätigt daraufhin die Echtheit der ihm vorgelegten, hier inserierten Bulle Papst Johannes XXII. vom 27. Juni 1326 (siehe Urkunde Nr. 298) über die Exemtion des Klosters St. Emmeram vom Bischof von Regensburg. Gemäß dem päpstlichen Auftrag hat er Abt und Konvent von St. Emmeram außerdem angewiesen, zum Zeichen der Exemtion und Freiheit künftig jährlich an St. Peter und Paul eine halbe Unze Gold an die päpstliche Kammer zu bezahlen. S=A. Notariatsinstrument des kaiserlichen Notars Cristannus Heimlich von Laufen, Kleriker der Salzburger Diözese