Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Besonderer Friedrich von Riechen (Riechen, Richen) lange Zeit seinen Forderungen gegen Bürgermeister und Rat zu Amberg "nachgelauffen" ist, namentlich über 100 Gulden, die Friedrichs Vorfahren (eltern) auf das Eisenbergwerk zu Amberg gelegt hatten. Daher wurden die Parteien zum heutigen Tag vor den pfalzgräflichen Räten zu Neumarkt verhört. Die von Amberg haben eine Handschrift Friedrichs und einen besiegelten Kaufbrief vorgelegt, den die Räte neben einer Missive und einen Zettel begutachtet haben. Friedrich gibt zu, dass es seine Handschrift sei, doch habe er vergessen, dass er seinem Schwager Hans Horniglorr [?] d. Ä. Vollmacht gegeben habe, die fraglichen Rechte zu verkaufen. Dieser habe die Rechte an Michel Hecker (Heckern) und Michel Ortenberger, beide Bürger zu Amberg, verkauft. Die Räte entscheiden, dass die Forderungen Friedrichs unbegründet sind. Obgleich Friedrich denen von Amberg unrechtmäßig Kosten versucht hat, sollen beide Seiten ihre Gerichtskosten selbst tragen.