Johann Schott zu Trappstadt und seine Ehefrau Margarete vermachen Burkhard von Erthal, dessen Ehefrau Sibilla und ihren Kindern nach Tod ihre Eigen- und Lehengüter sowie Einkünfte, wie diese in einem beigefügten Register verzeichnet sind. Für die Lehengüter geben der Abt von Fulda und der Graf von Henneberg als Lehenherren ihre Zustimmung.

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Staatsarchiv Würzburg