Der Ratsherr und Ulmer Bürger Anton Schermar verleiht Georg Mayer von Altheim ("Althaimb") [ob Weihung Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] seinen Hof in Weinstetten [Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] zu Erbrecht. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und zwei Gärten im Dorf, 21 Jauchert Äcker und 6 Tagwerk Mahd. Der Beständner hat den Hof und seine Zugehörungen in gutem Kulturzustand zu halten und muss davon jährlich 4 Malter Roggen und 4 Malter Hafer Biberacher Maß, 3 Pfund Heller Heu- und Gartenzins, 1 Vierteil Öl, 100 Eier, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an dem Hof an geeignete Personen, die auch der Herrschaft genehm sind, veräußern, doch steht dieser dabei ein Vorkaufsrecht zu. Bei einem Besitzerwechsel steht dieser der zehnte Pfennig des Kaufschillings oder Anschlags als Erdschatz zu. Außerdem hat dabei der bisherige Inhaber 1 Goldgulden als Weglöse und der neue Inhaber dieselbe Summe als Auffahrtgeld zu bezahlen. Die frühere Verpflichtung der Herrschaft zur Lieferung des auf dem Hof benötigten Bau- und Zimmerholzes wurde abgelöst.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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