Vor dem Straßburger Hofrichter bekennt Burkard gen. Krüg, wohnhaft zu Wolfhag bei Oberkirch, dass von genannten, in seinem Besitz befindlichen Gütern zu Wolfhag und Lauffen der Johanniter-Kommende zum Grünenwörth zu Straßburg eine jährliche Gült von 1 Viertel Korn zusteht.