Herzog Friedrich Wilhelm I. von Sachsen-Weimar, kursächsischer Administrator, schließt mit Erzherzog Maximilian von Österreich, erwählter König in Polen, Administrator des Hochmeistertums in Preußen, Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, einen Vertrag über die Ballei Thüringen, insbesondere über 1. Jakob von Kardigk (Jacob Cardick), Komtur des Ordens zu Dommitzsch, 2. das Verhältnis des Landkomturs in Thüringen zu den Deutschmeister und dem Kurfürsten zu Sachsen, 3. die Aufnahme von Ordenspersonen in die Ballei Thüringen sowie in die zwei Komtureien Dommitzsch und Dahnsdorf (Danßdorf), 4. die Landsteuer, sowie 5. über Gelder für die Dienstgeschirre [Fuhrwerke].- Der Vertrag ist von den Kommissaren Johann von Hartitzsch (Hartitz); Georg Vitzthum von Eckstedt; Johann von Gleichen, Komtur des Ordens zu Heilbronn (Hailbrana); Carl von Doringenberg; Magister Johann Volprecht; David Aubeler sowie Hans Eustachius von Westernach ausgestellt.