Im Streit zwischen den Knechten der Domherren und den Bürgern zu Paderborm kam es zu einem Aufruhr in der Stadt, so daß die Geistlichkeit und das Kapitel fliehen mußten. Auf Bitten Bischof Erichs von Osnabrück und Paderborn, Herzog von Braunschweig, hat Herzog Philipp von Braunschweig zusammen mit den Vertretern der Paderborner Ritterschaft, nämlich Johann von Büren, Jost und Rave Westphalen, Werner Spiegel und Franz von Hoerde, sowie den Städten Warburg, Brakel und Brogentreich den Streit geschlichtet. Die Stadt Paderborn zahlt dem Bischof wegen des Aufruhrs 2000 Goldgulden. Die Rädelsführer sollen verhaftet werden und an das bischöfliche Gogericht zu Paderborn überstellt werden. Der Besitz der geflüchteten Bürger fällt an den Bischof. Die Stadt sichert dem Domkapitel und den Geistlichen zu, künftig den ordentlichen Rechtsweg einzuhalten. Geregelt werden die Zahlungen des Weinkaufgeldes und der Pacht bei Meiergütern, die Höhe der Brüchten bis 5 Mark bei Exzessen, die weltlichen Hantierung der Geistlichen und ihres Gesindes. Bestätigt wird die Freiheit der Geistlichen von der "Statdracht". Die Bursprake der Gemeine ist nur mit Zustimmung von Bürgermeister und Rat erlaubt. Zugesagt wird ein wöchentlicher Samstagmarkt. Die alten Verträge zwischen Domkapitel und der Stadt bleiben bestehen, auch bei der Obödienz Amenhus soll es wie bisher bleiben. Die "Luthrische Handelonge" soll gemäß päpstlichen und kaiserlichen Mandaten und Edikten gestraft werden. Drei Ausfertigungen für das Domkapitel, die Stadt Paderborn und die Ritterschaft. SA des Bischofs und der Herzogs von Braunschweig, des Domkapitels, Johanns von Büren, Jost und Rave Westfalens, Werner Spiegels und Franz von Hoerdes sowie Bürgermeister und Rat der Städte Paderborn, Warburg, Brakel und Borgentreich. Datum: am Sondage na assumptionis Marie. Kopie aus dem Bürenschen Archiv. (wegen des nur hier vorhandenen Transfixes zu den Paderborner Urkunden gelegt). SA des Domkapitels. Transfix. 1528 Oktober 3 (Neuhaus). Erich Bischof von Osnabrück und Paderborn, Herzog von Braunschweig, bewilligt mit Zustimmung des Domkapitels zu Paderborn, der Ritterschaft und der Städte der Stadt Paderborn einen Wochenmarkt am Sonnabend jeder Woche. SA des Ausstellers. Beglaubigung der Kopie durch den Notar Werner Lemmerholt, Kleriker der Diözese Hildesheim. Dabei: Kopie des Schlichtungsvertrages aus dem 18. Jh.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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