Henselin von Nesselried und seine Ehefrau Katharina verzichten gegen das Kloster Allerheiligen auf alle ihre Ansprüche an den sogenannten Rüblins Erblehenhof zu Nußbach, der von der genannten Katharina Vater Hans Egsen an dieselbe zu Erbe gekommen war, gegen Zahlung von 10 Viertel Korn.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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