Staatsoberförsterei und Forstamt Aderstedt (Bestand)
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Z 183 (Benutzungsort: Dessau)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.04. Behörden und Einrichtungen 1848 - 1945 >> 03.04.05. Forstbehörden >> 03.04.05.02. Forstrevierverwaltungen, Forstämter u. Revierförstereien
1863 - 1954
Findhilfsmittel: Findbuch 2006
Registraturbildner: Mit der Verwaltungsstrukturreform im Jahre 1874 wurde auch der Bereich der Forstverwaltung neu geregelt. Danach ging die Funktion der oberen Forstbehörde von der Regierung Dessau auf die neu gebildete Finanzdirektion Dessau über. Unterhalb der Finanzdirektion waren die Forstrevierverwaltungen angesiedelt, so auch die Forstrevierverwaltung Bernburg. Im Jahre 1903 benannte man das Forstrevier Bernburg in Forstrevier Aderstedt um. Auf Grund des Auseinandersetzungsvertrages zwischen dem Freistaat Anhalt und dem Herzogshaus vom 1919 erfolgte die Angliederung des bis dahin unter der Verwaltung der Hofkammer stehenden Forstreviers Diebzig als Revierförstereibezirk an die Forstrevierverwaltung Aderstedt, der 1929 zudem die Verwaltung des Obstmustergartens Köthens übertragen wurde. Zum Zuständigkeitsbereich des Forstamtes gehörten somit die Revierförsterbezirke Plötzkau, Diebzig, Kleinzerbst und der Forstwartbezirk Nienburg. Sowohl für die 20er Jahre als auch für 1945 lässt sich in den Quellen die Bezeichnung "Staatsoberförsterei Aderstedt" nachweisen, obwohl in den 30er Jahren "Anhaltisches Forstamt Aderstedt" die amtliche Bezeichnung war. Ab dem Jahre 1942 wurde Kleinzerbst Sitz des Forstamtes. Nach dem Ende des Krieges gab es Überlegungen, das Forstamt Aderstedt zum Revierteil des Forstamtes Haideburg zu machen. Aus pragmatischen Gründen entschied man sich jedoch im August 1946 für eine Angliederung des Forstamtes Aderstedt an das neu gebildete Einheitsforstamt Lödderitz mit eigenständiger Geschäftsführung. Diese Konstellation hielt bis zum Juli 1947, bis Aderstedt zum Revierförsterbezirk im Einheitsforstamt Lödderitz herabgestuft wurde.
Registraturbildner: Mit der Verwaltungsstrukturreform im Jahre 1874 wurde auch der Bereich der Forstverwaltung neu geregelt. Danach ging die Funktion der oberen Forstbehörde von der Regierung Dessau auf die neu gebildete Finanzdirektion Dessau über. Unterhalb der Finanzdirektion waren die Forstrevierverwaltungen angesiedelt, so auch die Forstrevierverwaltung Bernburg. Im Jahre 1903 benannte man das Forstrevier Bernburg in Forstrevier Aderstedt um. Auf Grund des Auseinandersetzungsvertrages zwischen dem Freistaat Anhalt und dem Herzogshaus vom 1919 erfolgte die Angliederung des bis dahin unter der Verwaltung der Hofkammer stehenden Forstreviers Diebzig als Revierförstereibezirk an die Forstrevierverwaltung Aderstedt, der 1929 zudem die Verwaltung des Obstmustergartens Köthens übertragen wurde. Zum Zuständigkeitsbereich des Forstamtes gehörten somit die Revierförsterbezirke Plötzkau, Diebzig, Kleinzerbst und der Forstwartbezirk Nienburg. Sowohl für die 20er Jahre als auch für 1945 lässt sich in den Quellen die Bezeichnung "Staatsoberförsterei Aderstedt" nachweisen, obwohl in den 30er Jahren "Anhaltisches Forstamt Aderstedt" die amtliche Bezeichnung war. Ab dem Jahre 1942 wurde Kleinzerbst Sitz des Forstamtes. Nach dem Ende des Krieges gab es Überlegungen, das Forstamt Aderstedt zum Revierteil des Forstamtes Haideburg zu machen. Aus pragmatischen Gründen entschied man sich jedoch im August 1946 für eine Angliederung des Forstamtes Aderstedt an das neu gebildete Einheitsforstamt Lödderitz mit eigenständiger Geschäftsführung. Diese Konstellation hielt bis zum Juli 1947, bis Aderstedt zum Revierförsterbezirk im Einheitsforstamt Lödderitz herabgestuft wurde.
Laufmeter: 4.6
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
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