Kaspar Vischer von Dettingen Schloßberg, zu Kirchheim gef., weil er in den Tagen des Aufruhrs unnütze Worte gebraucht hatte, jedoch auf Fürbitte freigelassen, verpflichtet sich, künftig alle gegen den Herzog gerichteten Reden zu unterlassen, seine Pflicht als Gelobter und Geschworener zu erfüllen, und schwört U.. Er stellt ferner 3 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. der Obrigkeit nach Kirchheim ins Gefängnis zu überantworten oder 100 fl zu bezahlen. Bürgen: sein Sohn Konrad Vischer, sein Tochtermann Jörg Reuchlin, beide von Dettingen, und sein Vetter Jörg Hug von Mannsberg (1).