Peter von Karthausen, + Hermanns Sohn, macht bekannt, daß Abt Hermann ihn auf Lebenszeit mit dem Mönchhof (Monninckinck-) [bei Halver] samt allem Zubehör durch Nomination der Witwe Anna von Karthausen (Carthuisen), Peters Tante, behandigt und belehnt hat. Er wird jährlich am 29. September 18 Schillinge sechs Pfennige Soester Währung sowie zwölf Malter Hafer dem Kellner auf eigene Kosten und Gefahr nach Werden liefern. Er wird den Abt, falls erforderlich, jährlich mit 12 1/2 Pferden und Hunden beherbergen. Peter soll den Hof bei allen seinen Rechten erhalten und ihn nicht versplittern, verkaufen oder belasten. Zahlt er die Pacht nicht oder erfüllt er die sonstigen Bedingungen nicht, fällt der Hof an das Kloster zurück. Nach Peters Tod haben seine Erben kein Recht an dem Hof. Anwesend waren Johann tho Borcken gen. Vulhaver und Johann ter Mollen, Bürger in Werden. - Es siegelt der Aussteller. - Geben ...