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Artikel 59.- Erhebung von Steuern und Abgaben in Elsaß-Lothringen und in den abzutretenden deutschen Gebieten
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Reichsfinanzministerium >> R 2 Reichsfinanzministerium (Friedensvertrag von Versailles, Y) >> Friedensvertrag von Versailles.- Abschluss und Ausführung (Frie, XXIII, Polko, OS, inkl. späterer Aktenplangruppen Y 7 und Y 9) >> Ausführung des Friedensvertrages (XXIII gen.60 u.a.) >> Allgemeines
1919-1923
Enthält u.a.:
Verordnung über die steuerliche Behandlung der Deutschen in den auf Grund des Friedensvertrags aus dem Deutschen Reich ausgeschiedenen Gebieten und im Saarbeckengebiet (Entwurf)