Hans von Treswitz (Dreßwitz) reversiert gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, an den er etliche Forderungen wegen Dienstgeld, Schuld, Schäden, Verluste und anderem hatte. Nun hat Hans sich mit drei der kurfürstlichen Räte, nämlich dem Hofmeister Johann von Morsheim, dem Kanzler Doktor Florenz von Venningen und dem Heidelberger Vogt Zeisolf von Adelsheim gütlich vertragen. Hans bekommt fortan zu Lebzeiten jährlich 25 Gulden Dienstgeld am Tag der Kreuzerhöhung [= 14.9.] vom Rentmeister zu Weiden (zur Weyden) gegen Quittung. Außerdem werden Kost und Logis (Zehrung) für seine Zeit zu Heidelberg, angefangen von seiner letzten Reise von Köln bis zur Heimreise, übernommen. Im Gegenzug ist er nicht zum Dienst gegenüber dem Pfalzgrafen oder seinem Fürstentum verpflichtet, begnügt sich mit dem genannten Dienstgeld und verzichtet auf jegliche weitere Forderung. Hans verspricht bei dieser Entscheidung ohne gerichtliche Appellation zu bleiben. Zur Besiegelung bittet er seinen guten "frundt", Jorg von Vielsdorf (Vylßdorff), Schultheiß zu Heidelberg, hinzu.