Herzog Christoph von Württemberg verleiht Dr. Hieronymus Gerhart, Rat Hg. Christophs und Vize-Kanzler in Ansehung seiner Dienste für ihn und Hg. Ulrich mit dem Adelberger Hof in Stuttgart zu einem rechten Erblehen "auff manns vnd weibs persohnen". Festlegung der Gegenleistungen Gerharts und seiner Erben gegenüber dem Kloster Adelberg. Bestimmung, dass das Haus nicht in die Hände eines anderen Geschlechts gelangen darf und an das Kloster zurückfällt, wenn Gerharts Nachkommen nicht mehr hinreichend für den Unterhalt sorgen können. Regelungen zur Übernahme von Baukosten. Erwähnung der Existenz eines Revers Gerharts hierüber.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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