Johann Meinhardt von Leyen, + Eberhards Sohn und Peters Enkel, bekundet, zugleich für Peter von Leyen, seinen Bruder, und seines Vetters + Philipp von Leyen zwei Söhne, daß Ludwig Graf zu Nassau und Saarbrücken, laut inseriertem Lehnbrief, ihn, zugleich für diese mit dem Teil am Schloß Leyen und den Lehen zu Welgesheim und Narheim [wie 1504 Januar 5] belehnt hat. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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