7/9,2 [Nr. 28,1-4]: Aufzeichnungen des Univ.-Syndikus Gaum über die Auszahlung von Neujahrsgeldern an Professorenwitwen.
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(Neusch. Nr. 38, 48-50)
UAT 7/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II)
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II) >> 7. Besoldungen (1579-1777) >> Besoldungen, Fasz. II: Nr. 3 - Nr. 28
1775-1777
Enthält: Bl. 81: (Syndicus J. W. F. Gaum an die Universität), s.d: Die Witwen der 1731-1736 gestorbenen Professoren Mich. Grass, Joh. Eb. Rösler, Alex. Camerarius erhielten noch das auf das Todesdatum folgende Neujahrsgeld; es gilt also pro praemerito. Prof. Christian Hagmayer schied auf 2.2.1741 aus und bekam das Neujahrsgeld auf 1742 nicht. Darüber, was ein kurz vor Neujahr eingetretener Profesor an Neujahrsgeld erhalte, finde ich nichts. Hd. v. J. W. F. Gaum.; Bl. 110-111v: Anna Rosina Schott (Witwe des am 18.6.1775 gestorbenen prof. theol. Christoph Friedr. Schott, nur Us. e.) an Prorektor Friedr. Wilh. Talfinger, Tübingen 29.12.1775: Bitte um das heurige Neujahrsgeld, da ihr Mann 22 Jahre lang prof. ord. war.; Bl. 112: Prorektor Friedr. Wilh. Talfinger an den Senat (Umlauf), 30.12.1775: Bekommt Frau Prof. Schott das Neujahrsgeld? e. Alle Vota: Ja, wie alle Witwen, deren Männer in diesem Jahr starben.; Bl. 113: Syndicus Joh. Wilh. Franz Gaum (an Prorektor Christoph Friedr. Sartorius), 18.12.1777: Die Professoren Christoph Friedr. Schott (gest. 18.6.1775) und Heinr. Wilh. Klemm (gest. 27.7.1775) starben im Sommer 1775; ihre Witwen erhielten das Neujahrsgeld auf 1.1.1776. Prof. Friedr. Wilh. Tafinger starb am 12.10.1777; erhält seine Witwe das nächste Neujahrsgeld? e.
Akte
Gaum, Johann Wilhelm Franz (geb. 1713)
Besoldungen, Fasz. II: Nr. 3 - Nr. 28
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:40 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv
- Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik)
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- Ältere Universitätsregistratur (15.-19. Jh.) (Tektonik)
- Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II) (Bestand)
- 7. Besoldungen (1579-1777) (Gliederung)
- Besoldungen, Fasz. II: Nr. 3 - Nr. 28 (Archivale)