Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt in Streitigkeiten zwischen Melchior von Daun (Dhun), Herr zu Falkenstein und Oberstein, einer- und dem Schultheißen zu Sobernheim, Nikolaus Braun [von Schmidtburg], andererseits wegen etlicher Beleidigungen (schelt worte) zwischen Melchiors Söhnen und Nikolaus sowie weiterer Punkte, die die pfalzgräflichen Räte zu Heidelberg angehört haben, den nachfolgenden Vertrag: 1. Die Beleidigungen verletzen niemanden an seiner Ehre und sind damit nichtig. 2. Dafür, dass Nikolaus dem Melchior Einlass ins Schloss Wartenstein verwehrt hat, obwohl dieser zu den dortigen Ganerben gehört, hat Nikolaus sich entschuldigt. Zukünftig soll er Melchior und die Seinen dort aus- und einreiten lassen, wozu künftig auch ein Burgfrieden aufgerichtet werden soll. 3. Melchior soll Nikolaus' Bruder Peter das geforderte Lehen verleihen und für versäumte Gülten davon sechs Fuder Wein mit Fässern ausrichten. 4. Wegen 770 Gulden Hauptgeld, die Nikolaus auf Basis eines von Pfalzgraf Johann von [Simmern], Herr zu Sponheim, aufgesetzten Vertrags forderte, soll Melchior eine Verschreibung über die Hälfte aufsetzen und diese Nikolaus überantworten, sodass diesem jährlich zu Dreikönig [= 6.1.] 19 Gulden und 1 Ort gegen Quittung ausgerichtet werden. Die andere Hälfte soll Nikolaus bei Hannemann (Hamman) von Daun oder anderswo suchen. Für versäumte Gülten soll Melchior für seinen Anteil 15 Gulden entrichten. Dafür soll Nikolaus dem Melchior einen Schadlosbrief geben. [5.] Damit sollen alle ihre Streitigkeiten geschlichtet sein. Die Parteien haben den Räten die Einhaltung versprochen.
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