Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Köln beglaubigen: 1. eine nach dem vorliegenden Original angefertigte Abschrift über die auf dem Landtag zu Düsseldorf von den jülich-bergischen Landständen im September 1628 geschlossene und von allen Teilnehmern unterschriebene Union, in welcher diese angesichts der Kriegsbedrückungen der vergangenen Jahre sowie der Verletzung ihrer Privilegien durch Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm, welche trotz der seit 1624/ 25 ergangenen kaiserlichen Mandate noch anhalten, bekunden, daß sie auch zukünftig frü die Wahrung ihrer Privilegien eintreten und einheitlich handeln wollen. Auch wollen die Stände auf Landtagen zukünftig keine Bewilligungen machen, wenn nicht zuvor die von ihnen vorgebrachten Gravamina abgestellt worden sind bzw. eine entsprechende Zusage vorliegt. Schließlich werden die von den Jülicher Ständen am 20. August 1451 und am 1. Oktober 1452 getroffenen Einungen bekräftigt (vgl. Urkunden Nr. 1 und 2); 2. das Original der Erneuerung vorgenannter und von allen Teilnehmern des Landtags auf dem Landtag im August 1636 unterschriebenen Union, in welcher die Stände anläßlich der inzwischen von Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm erhobenen Vorwürfe einer Verschwörung gegen die geschlossene Union betonen, daß der Zweck allein in der Wahrung der ständischen Privilegien bestehe. Weiterhin werden die 1633 vom Pfalzgrafen ohne Zustimmung der Stände vorgenommenen Truppenwerbungen samt den folgenden Kriegsschäden sowie die noch nicht geschehene Akzeptanz des kaiserlichen Urteils vom 5. Oktober 1635 in der genannten Streitsache zwischen den Ständen und dem Pfalzgrafen durch letzteren angesprochen. Falls Mitglieder der Stände gegen diese Union handeln, sollen sie aus dem Korpus ausgeschlossen werden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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