Dr. Hans Ernst Schönlebe schließt mit Sebastian Kotte, Schösser des Amtes Stolpen, einen Vertrag betreffend des Waldstückes bei Doberschau, genannt Frankenstein, dass Schönlebe von Esther Elisabeth von Krahe, der Witwe des kurfürstlich sächsischen Kanzleisekretärs Bartholomäus von Krahe, gekauft hat. Dieser Wald gehörte ehemals Joachim Ruprecht und war wegen nicht gezahlter Strafgelder und anderer Forderungen des Amtes Stolpen an Krahe übertragen worden. Der Vertrag regelt die Forderung des Amtes Stolpen an den Käufer. Es unterzeichnen Dr. Hans Ernst Schönlebn, Sebastian Kotte, Esther Elisabeth von Krahe, ihr Beistand Johannes Caspar Berringer, Andreas Becker und Friedrich Müllner.