Johannes Märckh, Administator des Klosters Petershausen, verleiht mit Zustimmung des Melchior Humbel, Pfarrer in Ringgenweiler, dem Bastian Gernstal das Gütlein genannt Hofacker in Ringgenweiler als Erblehen, wie es der Vater Lienhard innehatte. Die Verleihung erfolgte, nachdem der Beliehene Frau und künftige Kinder in die Leibeigenschaft des Klosters gebracht hat, nicht aber die Töchter Anna, Margaretha und Barbara, die in der "Freischaft" geboren wurden. Zu dem Gütlein gehören jeweils 1 Jauchert im Eschbach, unter dem hohen Stein und am Kreuz nach Bettenweiler sowie 1 Mannmahd Wiese, die an den Brendlin stößt. Die Beliehenen müssen das Gütlein in gutem Zustand halten und jährlich zu Martini dem Pfarrer von Ringgenweiler 10 ß d geben. Von jedem Jauchert Acker geben sie 4 Streichen Vesen und Hafer, alles in Ravensburger Maß und Währung. Wird das Gütlein verkauft, muß es zuerst dem Kloster Petershausen angeboten werden, das um 5 ß d billiger als andere Interessenten kaufen kann. Dasselbe Recht haben die Gotteshausleute, und erst wenn diese nicht kaufen wollen, kann der Beliehene an andere veräußern, nicht aber an Klöster, Spitäler oder ähnliche tote Hände. Bei Handänderungen ist ein Ehrschatz zu entrichten, der dem jährlichen Zins entspricht.