Erzbischof Johann von Bremen und das Bremer Domkapitel versprechen dem Bremer Domküster Dietrich von Bassum (Diderick van Bersne) in Ansehung der Kosten, Arbeit und des Schadens, die er durch Graf Johann von Oldenburg wegen des Zehnten auf dem Sande zu Oberhammelwarden (uppe dem sande to overst Hamelwurden) gehabt hat, eine von seinem Nachfolger in der Küsterei zu entrichtende Entschädigung in Höhe von 30 Gulden. Wer nach dem Tode Dietrichs von Bassum Domküster wird, soll seinen Testamentserben 50 Gulden zahlen oder ihnen drei Jahre lang den besagten Zehnten überlassen. 1420 März 25 (fferia secunda post dominicam qua cantatur Iudica in passione domini)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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