Erzbischof Johann von Bremen und das Bremer Domkapitel versprechen dem Bremer Domküster Dietrich von Bassum (Diderick van Bersne) in Ansehung der Kosten, Arbeit und des Schadens, die er durch Graf Johann von Oldenburg wegen des Zehnten auf dem Sande zu Oberhammelwarden (uppe dem sande to overst Hamelwurden) gehabt hat, eine von seinem Nachfolger in der Küsterei zu entrichtende Entschädigung in Höhe von 30 Gulden. Wer nach dem Tode Dietrichs von Bassum Domküster wird, soll seinen Testamentserben 50 Gulden zahlen oder ihnen drei Jahre lang den besagten Zehnten überlassen. 1420 März 25 (fferia secunda post dominicam qua cantatur Iudica in passione domini)
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Erzbischof Johann von Bremen und das Bremer Domkapitel versprechen dem Bremer Domküster Dietrich von Bassum (Diderick van Bersne) in Ansehung der Kosten, Arbeit und des Schadens, die er durch Graf Johann von Oldenburg wegen des Zehnten auf dem Sande zu Oberhammelwarden (uppe dem sande to overst Hamelwurden) gehabt hat, eine von seinem Nachfolger in der Küsterei zu entrichtende Entschädigung in Höhe von 30 Gulden. Wer nach dem Tode Dietrichs von Bassum Domküster wird, soll seinen Testamentserben 50 Gulden zahlen oder ihnen drei Jahre lang den besagten Zehnten überlassen. 1420 März 25 (fferia secunda post dominicam qua cantatur Iudica in passione domini)
NLA OL, Best. 20, Urk Nr. 1058
Best. 20 Orte, Hammelwarden
NLA OL, Best. 20 Grafschaft Oldenburg
Grafschaft Oldenburg >> 1 Urkunden >> 1.1 Grafschaft Oldenburg
- 25.03.1420
Enthält: Ausfertigung, mnd., Pergament, 21 x 29 cm, Plica: 5 cm. - Siegel: ja, Anzahl 2 (an Pergamentpresseln anhängende Siegel in gelbem Wachs, 1 spitzoval, 2 rund; Siegel des Erzbischofs Darstellung thronender Bischof unter Baldachin, 3 Wappenschilde, und Siegel des Domkapitels zwei Sitzfiguren (links Maria mit stehendem Jesuskind); berieben, doch insgesamt schön; 2 beschädigt, restauriert und ergänzt), 9 und 8,5 cm; verso Fingerabrücke. - Regest beiliegend, Best. 1 Nr. 621 und OUB 7, Nr. 148 (Regest). - Vgl. auch Best. 20 Urk Nr. 1059.
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:08 MESZ