Kaiser Ferdinand II. konfirmiert auf die ihm im Namen des Provinzials des Franziskanerordens, Johannes Hugolinus Kneiff, Dr. der hl. Schrift, vorgetragene Bitte des Melchior Breitter, Provinzialvikar der oberdeutschen Ordensprovinz, das dem Orden verliehene, im Wortlaut inserierte (s. Regest) Privileg von Kaiser Karl V. von 1530 November 14, nachdem auch Kaiser Matthias eine solche Bestätigung gegeben hatte, und gebietet allen weltlichen und geistlichen Obrigkeiten, die Ordensleute weder in der Ausübung ihrer Religion, im Besitz und in der Verwaltung ihrer Güter und bei der Annahme junger Ordensleute an Stelle Verstorbener zu behindern, noch das Eindringen von Predigern der neuen Religion in die Frauenklöster zu gestatten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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