Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Jakob Wigel von Heidelberg die Herberge zu Oggersheim (Agerßheym), die der Pfalzgraf von Jakob Steinhauser (Steynhuser) gekauft hatte, verliehen hat. Jakob Wigel soll bis zum nächsten Jahr in die Herberge einziehen, sie aufrichtig unterhalten und die Gäste gütlich gegen angemessenen Preis versorgen. Er soll kein Spiel (spile) darin geschehen lassen oder selbst spielen. Die Herberge soll er mit "treuff weren ofen venstern sloß" und dergleichen auf eigene Kosten versehen, namentlich die Stallung mit Barren und Raufen in gutem Bau halten. Der Inhaber soll die pfalzgräflichen Amtleute und Diener, das Hofgesinde und andere im Dienst des Fürsten stehende Personen beherbergen und halten, so viele wie er unterbringen kann, und dafür keine Stallmiete (stalmit) geben oder nehmen. Von der Herberge soll Jakob jährlich zu Martini [11.11.] 40 Malter Hafer Speyerer Maß zinsen und dem pfalzgräflichen Landschreiber zu Neustadt an den dortigen Kasten reichen. Sollte die Herberge aufgrund von Fahrlässigkeit (unßfliß) des Inhabers abbrennen, hat dieser dem Pfalzgrafen den Schaden nach Schätzung zu erstatten. Jakob hat gelobt und an Eides statt versichert, den Vertrag treu einzuhalten. Bei Übertretung eines Artikel oder bei Zinsversäumnis soll die Herberge an den Pfalzgrafen zurückfallen, wobei der Fürst sich und seinen Erben auch einen jederzeitigen Widerruf der Verleihung vorbehält.