Vor Johann von Udenheim, Stiftsherrn zu St. Peter, Feldmeister und Richter seines Stiftes, übergeben "Clais, ... sen" seligen Bruder "in der Mulen", u.s. Fr. dem Bürger "Cunraden" ..., zu Erbe 2 Pfd. Heller Ewiggült, fällig an Martini aus genannten Unterpfändern [nach gleichzeitigem Rückvermerk "uff dem Byrbaum", "an dem Steynencrutze", bei St. Theonest]. Zeugen: Hermann, Vikar zu St. Quintin, Heilmann "Vulzen" Sohn zu dem "Rinwaden" "Clais Brogindicke", "Clais Rode" und dessen Söhne Johann und Werner, Bürger und Gärtner zu Mainz ("Mentze"). S.: Richter. "Der wart gegeben [...] 1356 in octava beati Laurentii martiris".
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