Friedberg, Burg: In einem Artikel eines Schiedsspruches bekunden Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Friedberg, daß sie Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg verklagt haben, die sie in der Handhabung des Geleits in der Stadt bedrängt hätten, und dies jedem, ungeachtet ob er mit einem der Burgmannen zu tun hätte oder sein Feind wäre, gewährt und behauptet hätten, dies sei altes Herkommen. Die Burgmannen antworteten, dies sei schon vor 36 Jahren so gehalten worden, als Ritter Eberhard Löw (Lewe) v. Steinfurth der Alte Burggraf war. Die als Schiedsleute angerufenen Meister Dietrich von 'Alcza' [Alzey?], Advokat der Stadt Frankfurt, Konrad v. 'Lomersheim', Ruprecht v. Karben und Petrus Rohlinger (Rohe-), erklärten, daß dies weiterhin so gehandhabt werden solle und sie der Stadt zu nichts verpflichtet seien. Sie setzten den Parteien drei Rechtstage auf dem Burggraben, zw. Burg und Stadt, wo sie sonst ihre Rechtstage abhalten: den ersten Tag auf Montag nach Quasimodogeniti, den zweiten auf Dienstag nach Jubilate, den dritten auf Mittwoch nach Vocem Jocunditatis.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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