Johann, Herzog von Lothringen, Brabant und Limburg, gestattet Ruprecht, Graf zu Virneburg, den er zum castelayn und Drost (dross) über die Schlösser, Städte und das Land Limburg gesetzt und die er ihm als Amt anbefohlen hat, einen anderen guten Mann als seinen Stellvertreter auf seine Kosten zu ernennen und befiehlt den Vasallen, Eidgenossen, Schöffen, Richtern, Dienern und anderen Untergebenen, ihm behilflich und vorbehaltlos gehorsam zu sein. Sr.: Ausst. Ausf. Perg., ndld. - Sg. anh., ab - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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