Forstamt Glashütten (Bestand)
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Forstamt Glashütten
Staatsarchiv Bamberg (Archivtektonik) >> Beständektonik des Staatsarchivs Bamberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 6.) Landwirtschaft und Forsten, Umwelt >> Forst >> Unterbehörden >> Forstämter neuerer Ordnung, Saalforstämter (1885-2005) >> Forstamt Glashütten
1885-1967
Form und Inhalt: Bereits im Fürstentum Bayreuth befand sich in Glashütten eine Unterförsterstelle der Forstverwaltung Lindenhardt. Diese bestand auch nach dem Ankauf des Fürstentums durch das Königreich Bayern 1810 kurzzeitig als Försterstelle des Forstamts Bayreuth fort, wurde jedoch spätestens 1822 aufgelöst. Dies änderte sich erst 1843 wieder, als das Revier Langweil des Forstamts Bayreuth in eines mit Sitz in Glashütten und eines mit Sitz in Langweil geteilt wurde. Beide Reviere bestanden bis zur großen Forstreform 1885 nebeneinander; nur in den Jahren 1853 bis 1856 unterstanden sie kurzzeitig dem Forstamt Horlach (= Pegnitz) und dann wieder dem Forstamt Bayreuth. 1885 entstand dann aus dem Revier Langweil und aus Teilen der Reviere Glashütten und Oberwaiz das Forstamt Glashütten n.O. mit einem Forstmeister in Glashütten und einem Förster in Langweil. Das Forstamt Glashütten bestand bis 1967. Der bisherige Bestand „Forstamt Glashütten (Rep. K 374)“ bestand aus 278 in einem Findbuch vorläufig erfassten Akten. Das Findbuch wurde von Frau Roberts-Warwick digital nach erfasst; die Akten sämtlich vom Unterzeichnenden überprüft, neu verzeichnet und deren Registraturherkunft (Provenienz) festgestellt. Von den genannten 278 Akten wurden 18 wegen ihres Generalia - Charakters nachkassiert. Die restlichen verteilen sich auf folgende Provenienzen: - Markgraftum Brandenburg-Bayreuth (1) - Forstamt Bayreuth (13) - Forstamt Limmersdorf (3) - Forstamt Waischenfeld (18) - Forstrevier Langweil (67 - Forstrevier Glashütten (41) - Forstamt Glashütten (117). Die zuerst genannten Akten wurden ihren Provenienzbeständen zugewiesen. Dagegen wurden zum hier zu formierenden Bestand Forstamt Glashütten neben den originären Forstamtsakten jene des Forstreviers Glashütten genommen, da es sich nach Aktenlage eindeutig um eine stabile Registratur handelte sowie die Akten des Reviers Langweil, das bis zu seiner Auflösung dem Forstamt Glashütten zugeordnet war. Bei der endgültigen Bestandsformierung wurden jene 122 Akten der Provenienz Forstamt Glashütten mit berücksichtigt, die bei früheren Analysen der Abgaben der Forstämter Betzenstein, Forchheim (Streitberg) und Hollfeld festgestellt wurden. Damit ergibt sich insgesamt ein neuer Bestand von 350 Akten im Umfang von 7 lfd. m (Forstamt Glashütten 239 Akten, Forstrevier Glashütten 44 Akten, Forstrevier Langweil 67 Akten). Bei der Benützung sollte insbesondere für die Zeit bis 1885 beachtet werden, dass aufgrund der Revierzuordnungen auch die Akten der Forstämter Bayreuth und Pegnitz mit heranzuziehen sind. 19.05.2006 Dr. Klaus Rupprecht
Forstamt Glashütten
359
Bestand
Akten
ger
Findbuchausdruck; analysiert und endgültig formiert; in der Datenbank erfasst; ACTApro Benutzung: ja EAD-Onlinefindmittel: ja; Schutzfristen: nein; Inhouse-Sperrfristen: nein; Onlinesperrfristen: nein.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.06.2025, 07:28 MESZ
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