Ritter Heinrich von Wahnebergen leiht von dem Andreasstift 2 1/2 Mark und 1 Lot Silber Bremer Gewichts und Geldes unter der Bedingung, dass, wenn er die Schuld bis zum folgenden 2. Februar nicht zurückgezahlt haben sole, dann mit Zustimmung seiner Ehefrau das Andreasstift von der Entrichtung der ganzen Rente, welche das Stift aus einem Früheren Vertrag an ihn zahlt, befreit sein soll. Da dem Aussteller ein eigenes Siegel fehlt, siegelt Graf Burchard von Wölpe. Ausführung auf Pergament; ein abhängendes Siegel beschädigt, restauriert Druck: Urkundenbuch St. Andreas Verden, Nr. 40

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Niedersächsisches Landesarchiv
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