Reichsministerium des Innern (Bestand)
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BArch DB 54
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Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Heiliges Römisches Reich und Deutscher Bund einschließlich Provisorischer Zentralgewalt (1495-1866)
1848 - 1849
Geschichte des Bestandsbildners: Zu den wichtigsten Aufgaben des Reichsministeriums des Innern, das am 15. Juli 1848 seine Tätigkeit begann, gehörten die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Reichsverfassung und Vorbereitung von Gesetzen in der inneren Verwaltung, insbesondere in den Bereichen Postwesen, Land- und Forstwirtschaft, Statistik, Hausierhandel und Spielbanken. Die Kompetenz erstreckte sich auf die Pflege der Beziehungen zu den Bundesstaaten und Beobachtung der politischen Vereine. Zur Lösung besonderer Konflikte in einzelnen Bundesstaaten wurden auf Vorschlag des Reichsministers des Innern verschiedene Reichskommissare vom Gesamtreichsministerium ernannt. So z.B zur Beilegung des Verfassungskonflikts zwischen Regierung und Landtag in Anhalt-Bernburg (Reichskommissar für Anhalt-Bernburg: Friedrich Ferdinand von Ammon, 4. November 1848 - 25. Januar 1849), zur Festsetzung der Demarkationslinie zwischen dem deutschen und polnischen Teil Posens (Reichskommissar zur Festsetzung der Demarkationslinie in Posen: Friedrich Ferdinand Wilhelm Freiherr Schaeffer von Bernstein, 22. Oktober - 22. Dezember 1848), zur Durchsetzung der Reichsverfassung (Reichskommissar für die Rheinpfalz: Jacob Bernhard Eisenstuck, 5. - 11. Mai 1849), sowie zur Eindämmung der revolutionären Bewegung und zur politischen Einigung der Kleinstaaten (Reichskommissar für Thüringen: Ludwig von Mühlenfels, 5. Oktober 1848 - 10. Februar 1849).
Vom 15. Juli bis 15. Dezember 1848 stand das Reichsministerium des Innern unter Leitung von Anton Ritter von Schmerling; bis 16. Mai 1849 war Heinrich von Gagern Minister des Innern. Sein Nachfolger Grävell blieb nur zwei Wochen bis 31. Mai 1849 im Amt; nach dem erzwungenen Rücktritt betraute der Reichsverweser den Reichsminister der Justiz, Detmold, mit dieser Funktion. Die Abgeordneten Friedrich Bassermann und Joseph von Würth hatte Erzherzog Johann zu Unterstaatssekretären berufen. Als von Würth am 15. Dezember zusammen mit von Schmerling zurücktrat, stand mit Bassermann bis 16. Mai 1849 nur ein Unterstaatssekretär zur Verfügung. Im Ministerium waren ein Ministerialrat, drei Ministerialsekretäre und fünf Registratur- und Kanzleibeamte tätig.
Die Tätigkeit des Ministeriums endete mit der Einrichtung der Bundeszentralkommission im Dezember 1849.
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte:
Die Registraturen des Gesamtreichsministeriums und der Reichsministerien übernahm am 20. Dezember 1849 die Bundeszentralkommission. Mit der Leitung der Schriftgutverwaltung betraute sie Johann Daniel Leutheußer, den früheren Registrator der Bundesversammlung, der zuletzt in dieser Position im Reichsministerium des Innern tätig gewesen war. Die Akten der Provisorischen Zentralgewalt wurden im wesentlichen dem Zentralbüro der Bundeszentralkommission zur Verfügung gestellt.
Die nach dem Betreffprinzip vorgenommene Aufteilung der Registraturen wurde weitergeführt, als die Bundeszentralkommission die Tätigkeit am 5. Juni 1850 einstellte. Die Akten gelangten in die Verwaltung der Bundesversammlung, die sich am 2. September 1850 neu konstituierte. Nach Betreffen wurden die vorhandenen Registraturen der Reichsministerien zusammen mit denen der Abteilungen der Bundeszentralkommission in die Registratur der Bundeskanzleidirektion übernommen.
Die gemäß Prager Frieden vom 23. August 1866 eingesetzte Kommission behufs Auseinandersetzung des bisherigen Bundeseigentums (Liquidationskommission) entschied in der Sitzung am 30. Januar 1867, das Schriftgut "mit Einschluß des Archivs der Nationalversammlung von 1848, der Regierung des Reichsverwesers und der Zentralkommission" der Stadtbibliothek Frankfurt am Main zu übergeben. Die seit Juli 1867 gesondert aufgestellten Bestände konnten von den früheren bundesstaatlichen Regierungen und von Forschern mit Genehmigung der preußischen Archivverwaltung benutzt werden.
Als eine der Aufgaben wurde die Zuständigkeit für die Bestände der Provisorischen Zentralgewalt der 1925 gegründeten Abteilung Frankfurt des Reichsarchivs übertragen.
Nach der kriegsbedingten Auslagerung betraute der hessische Kultusminister im Sommer 1947 das Stadtarchiv Frankfurt am Main mit der treuhänderischen Verwaltung. 1953 das Bundesarchiv die Bestände.
Archivische Bewertung und Bearbeitung:
Für die Verwaltung des Schriftgutes hatte der erste Reichsminister der Auswärtigen Angelegenheiten und des Innern von Schmerling eine Zentralregistratur vorgesehen, die der Reichskanzlei unterstehen sollte. In der Praxis war jedoch diese nur für die Akten dieser beiden Ministerien zuständig bis die Reichskanzlei am 15. August 1848 durch den Reichsministerpräsidenten aufgelöst wurde.
Die Registraturen der einzelnen Ministerien entstanden August und September 1848. Zwar hatten die Vorarbeiten bereits in der zweiten Hälfte August begonnen, der Rücktritt des Gesamtreichsministeriums im Zusammenhang mit dem Konflikt über den Waffenstillstand von Malmö hatte eine planmäßige Entwicklung der Schriftgutverwaltungen zunächst verhindert. Die Übernahme des Schriftgutes in die Registraturen vollzog sich gleichzeitig mit der geschäftstechnischen Einrichtung der Ministerien selbst. Eine weitere Schwierigkeit ergab sich zum Teil aus dem Mangel an der Berufung von geeigneten Registratoren. Auf diese Weise konnten sich Schriftgutverwaltungen entsprechend den Aufgabenstellungen der ministeriellen Tätigkeit nur allmählich entwickeln. Eingerichtet waren in den Ministerien zunächst zentrale Registraturen.
Die Schriftgutverwaltung im Reichsministerium des Innern konnte auf den Prinzipien aufbauen, die zu der Zeit entwickelt worden waren, als eine Zentralregistratur eingerichtet werden sollte. Bereits Anfang September 1848 bestand eine Gliederung der Akten in 27 Sachgruppen. Jeder Eingang wurde mit dem Registraturvermerk und Eingangszahl versehen. Die Ablage erfolgte chronologisch und erhielt einen Eintrag in den entsprechenden Rotulus. Die an sich straff organisierte Aktengliederung wurde durch die Einteilung in weitere 24 Gruppen erweitert, die nach Anfall chronologisch registriert wurden.
Inhaltliche Charakterisierung: Organisation, Personalverwaltung, Haushalt und Geschäftsgang 1848-1849, Reichsverfassung und Gesetzgebung 1843; 1848-1849, Beziehungen zu den Bundesstaaten 1842; 1847-1849
Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1986), Online-Findbuch (2007)
Zitierweise: BArch DB 54/...
Vom 15. Juli bis 15. Dezember 1848 stand das Reichsministerium des Innern unter Leitung von Anton Ritter von Schmerling; bis 16. Mai 1849 war Heinrich von Gagern Minister des Innern. Sein Nachfolger Grävell blieb nur zwei Wochen bis 31. Mai 1849 im Amt; nach dem erzwungenen Rücktritt betraute der Reichsverweser den Reichsminister der Justiz, Detmold, mit dieser Funktion. Die Abgeordneten Friedrich Bassermann und Joseph von Würth hatte Erzherzog Johann zu Unterstaatssekretären berufen. Als von Würth am 15. Dezember zusammen mit von Schmerling zurücktrat, stand mit Bassermann bis 16. Mai 1849 nur ein Unterstaatssekretär zur Verfügung. Im Ministerium waren ein Ministerialrat, drei Ministerialsekretäre und fünf Registratur- und Kanzleibeamte tätig.
Die Tätigkeit des Ministeriums endete mit der Einrichtung der Bundeszentralkommission im Dezember 1849.
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte:
Die Registraturen des Gesamtreichsministeriums und der Reichsministerien übernahm am 20. Dezember 1849 die Bundeszentralkommission. Mit der Leitung der Schriftgutverwaltung betraute sie Johann Daniel Leutheußer, den früheren Registrator der Bundesversammlung, der zuletzt in dieser Position im Reichsministerium des Innern tätig gewesen war. Die Akten der Provisorischen Zentralgewalt wurden im wesentlichen dem Zentralbüro der Bundeszentralkommission zur Verfügung gestellt.
Die nach dem Betreffprinzip vorgenommene Aufteilung der Registraturen wurde weitergeführt, als die Bundeszentralkommission die Tätigkeit am 5. Juni 1850 einstellte. Die Akten gelangten in die Verwaltung der Bundesversammlung, die sich am 2. September 1850 neu konstituierte. Nach Betreffen wurden die vorhandenen Registraturen der Reichsministerien zusammen mit denen der Abteilungen der Bundeszentralkommission in die Registratur der Bundeskanzleidirektion übernommen.
Die gemäß Prager Frieden vom 23. August 1866 eingesetzte Kommission behufs Auseinandersetzung des bisherigen Bundeseigentums (Liquidationskommission) entschied in der Sitzung am 30. Januar 1867, das Schriftgut "mit Einschluß des Archivs der Nationalversammlung von 1848, der Regierung des Reichsverwesers und der Zentralkommission" der Stadtbibliothek Frankfurt am Main zu übergeben. Die seit Juli 1867 gesondert aufgestellten Bestände konnten von den früheren bundesstaatlichen Regierungen und von Forschern mit Genehmigung der preußischen Archivverwaltung benutzt werden.
Als eine der Aufgaben wurde die Zuständigkeit für die Bestände der Provisorischen Zentralgewalt der 1925 gegründeten Abteilung Frankfurt des Reichsarchivs übertragen.
Nach der kriegsbedingten Auslagerung betraute der hessische Kultusminister im Sommer 1947 das Stadtarchiv Frankfurt am Main mit der treuhänderischen Verwaltung. 1953 das Bundesarchiv die Bestände.
Archivische Bewertung und Bearbeitung:
Für die Verwaltung des Schriftgutes hatte der erste Reichsminister der Auswärtigen Angelegenheiten und des Innern von Schmerling eine Zentralregistratur vorgesehen, die der Reichskanzlei unterstehen sollte. In der Praxis war jedoch diese nur für die Akten dieser beiden Ministerien zuständig bis die Reichskanzlei am 15. August 1848 durch den Reichsministerpräsidenten aufgelöst wurde.
Die Registraturen der einzelnen Ministerien entstanden August und September 1848. Zwar hatten die Vorarbeiten bereits in der zweiten Hälfte August begonnen, der Rücktritt des Gesamtreichsministeriums im Zusammenhang mit dem Konflikt über den Waffenstillstand von Malmö hatte eine planmäßige Entwicklung der Schriftgutverwaltungen zunächst verhindert. Die Übernahme des Schriftgutes in die Registraturen vollzog sich gleichzeitig mit der geschäftstechnischen Einrichtung der Ministerien selbst. Eine weitere Schwierigkeit ergab sich zum Teil aus dem Mangel an der Berufung von geeigneten Registratoren. Auf diese Weise konnten sich Schriftgutverwaltungen entsprechend den Aufgabenstellungen der ministeriellen Tätigkeit nur allmählich entwickeln. Eingerichtet waren in den Ministerien zunächst zentrale Registraturen.
Die Schriftgutverwaltung im Reichsministerium des Innern konnte auf den Prinzipien aufbauen, die zu der Zeit entwickelt worden waren, als eine Zentralregistratur eingerichtet werden sollte. Bereits Anfang September 1848 bestand eine Gliederung der Akten in 27 Sachgruppen. Jeder Eingang wurde mit dem Registraturvermerk und Eingangszahl versehen. Die Ablage erfolgte chronologisch und erhielt einen Eintrag in den entsprechenden Rotulus. Die an sich straff organisierte Aktengliederung wurde durch die Einteilung in weitere 24 Gruppen erweitert, die nach Anfall chronologisch registriert wurden.
Inhaltliche Charakterisierung: Organisation, Personalverwaltung, Haushalt und Geschäftsgang 1848-1849, Reichsverfassung und Gesetzgebung 1843; 1848-1849, Beziehungen zu den Bundesstaaten 1842; 1847-1849
Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1986), Online-Findbuch (2007)
Zitierweise: BArch DB 54/...
Reichsministerium des Innern, 1848-1849
76 Aufbewahrungseinheiten
Archivbestand
deutsch
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
24.04.2026, 10:58 AM CEST