Henrick Krede bekennt für sich und seine Erben, dass Johan Wegener d. J. berechtigt ist, bei Nichtbezahlung einer Erbrente von 4 rh. Gulden aus dem Haus des Ausstellers sich an allem beweglichen und unbeweglichen Gut schadlos zu halten. Siegelankündigung der Aussteller In den iair op onser liever vrouwen avont assumpcio.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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