Kläger: Christian Heinrich Meincke, Holzhändler und Bürger zu Hamburg (Kläger).- Beklagter: Johann Nicolaus Eggerstaedt, Holzhändler in Hamburg (Beklagter) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis primae et secundae cum mandato attentatorum revocatorii ... sine clausula; Zuständigkeit des Reichskammergerichtes, Aufhebung einer Kommission zur gütlichen Regelung, Bestätigung einer Entscheidung des Landherrn von Hamm und Horn sowie Beweisführung über ein angeblich falsches Instrument der Notare Heinrich Rustmann und Johann Heinrich Eckardt in einem Streit um die Nichtigkeit eines Vertrages über den Verkauf einer auf dem Grasbrook und dem Stadtdeich lagernden Partie Holz im Werte von 12 652 Mark Courant, die von Ludolf Joachim Köster an den Beklagten verkauft und entsprechend gekennzeichnet war, die aber der Kläger als Eigentum beanspruchte und die dann vom Beklagten mit Arrest belegt wurde

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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